Bis jetzt waren Praktikumschefs nicht verpflichtet Schüler*innen und Studierende für ein Praktikum zu bezahlen. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz.

Quelle : iStock: Chambre des députés
Ein neues Gesetz regelt das Praktikum
29/05/2020
Am 20. Mai 2020 wurde ein neues Gesetz gestimmt. Dieses Gesetz legt einen Rahmen im Bezug auf Praktika für junge Menschen fest. Es wird unterschieden zwischen den obligatorischen und den freiwilligen Praktika. Eine Entlohnung ist ab 4 Wochen Praktika in jedem Fall vorgesehen.
Die Entlohnung des freiwilligen Praktikums:
- Ab der 4. Woche 40% des unqualifizierten MIndestlohns
- Ab 12 Wochen 75% desselben Mindestlohns
Die Entlohnung des obligatorischen Praktikums
- Ab der 4. Woche sind die Praktikanten mit 30% des unqualifizierten Mindestlohns zu bezahlen.
Falls die Praktikanten im Besitz eines Bachelordiploms sind, wird mit dem qualifizierten Mindestlohn gerechnet.
Für alle Praktikanten gilt zudem, dass ein Praktikumsabkommen abgeschlossen werden muss und ein Praktukumstutor den jungen Menschen zur Seite steht.

