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Die erste eigene Wohnung mieten: Die DO’s und DON’Ts

Gratulation du hast eine Wohnung gefunden! Das ist schonmal nicht schlecht für Luxemburg. Dennoch solltest du den Mietvertrag gut durchlesen bevor du ihn unterschreibst!

12/02/2020

Den Mietvertrag verstehen

DOs

Einen vollständigen Vertrag unterschreiben

Der Vertrag kann direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter oder dem Mieter und einem Immobilienmakler abgeschlossen werden.

Jeder bekommt ein Originalexemplar des Vertrags. Damit dein Mietvertrag juristisch korrekt ist, muss er folgende Angaben enthalten:

  • die Namen und Adressen des/der Besitzers*in und des/der Mieters*in
  • die Mietdauer und der Einzugsdatum
  • eine Beschreibung der Wohnung, der anliegenden Räume und der Gemeinschaftsfläche
  • die Nutzung der gemieteten Räume
  • den Betrag und den Zahlungstermin der Miete, sowie der Nebenkosten
  • den Betrag der Mietgarantie

Ein Übernahmeprotokoll ausfüllen

Du solltest zusätzlich zum Mietvertrag ein Übernahmeprotokoll mit dem Besitzer oder Vermieter verfassen. Dieses Dokument beschreibt den Gesamtzustand der Wohnung und hält gegebenenfalls Mängel oder Schäden fest. Ansonsten kannst du verantwortlich gemacht werden, für Schäden die du nicht verursacht hast.
Beispiel Abnahmeprotokoll (Seite 178)

An die Garantie denken

Der Vermieter möchte dir seine Wohnung vermieten. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, musst du die Mietkaution bezahlen oder auf der Bank hinterlegen. Diese dient dem Vermieter als Absicherung, falls du später keine Miete zahlen würdest. Die Mietkaution macht 2 bis 3 Monatsmieten aus. Rechne diese Summe in dein Budget mit ein, ansonsten könntest du ein böse Überraschung erleben.
Die Mietgarantie solltest du besser nicht bar bezahlen, denn du brauchst einen Zahlungsnachweis.

Die Kündigungsfrist berücksichtigen

Um den Mietvertrag vor dem Ablaufen der vorgesehenen Mietdauer beenden zu können, müssen sowohl der Vermieter als auch der Mieter eine Kündigungsfrist beachten, die normalerweise drei Monate beträgt.
Wenn du als Mieter*in vorher aus der Wohnung möchtest, musst du die Miete für die restlichen Monate bezahlen, außer du findest nach Absprache mit dem Vermieter einen neuen Mieter.

DON’Ts

Die Wohnung in einem schlechten Zustand abgeben

Die Mietgarantie ist eine Garantie für den Vermieter*in, falls der Mieter*in die Miete nicht zahlen sollte oder die Wohnung in einem schlechten Zustand abgibt.

Falls du einiges kaputt gemacht hast und die Wohnung nicht mehr so aussieht wie vor deinem Einzug, musst du damit rechnen nicht den gesamten Betrag deiner Mietgarantie zurückzubekommen.

Meine Rechte und Pflichten nicht kennen

Du musst eine Versicherung für die Wohnung abschliessen. Denn du haftest im Brandfall.
Der Vermieter kümmert sich um die großen Reparaturarbeiten, du um die kleinen.
Du musst den Vermieter nicht andauernd in deine Wohnung lassen. Meistens sieht der Vertrag 1 bis 2 Besuche im Jahr vor, die im Voraus angekündigt werden müssen.
Die Union luxembourgeoise des consommateurs (ULC) kann dich über deine Rechte und Pflichten als Mieter aufklären.
ULC : Der Mietvertrag

Die Miete nicht zahlen

Falls du deine Miete nicht zum verabredeten Zeitpunkt zahlst, hat der Vermieter*in das Recht, den Mietvertrag zu kündigen.

Solltest du einmal einen finanziellen Engpass erfahren, suche das Gespräch und erkläre dich. Normalerweise ist es möglich gemeinsam eine Lösung zu finden.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Mieter und Vermieter in Bezug auf die Miete, kann eine Mietkommission weiterhelfen, die man in jeder Stadtverwaltung findet.

Bei einem Mietstreit kann auch das Einschalten eines Streitschlichters, wie sie zum Beispiel vom Centre de Médiation kostenlos zur Verfügung gestellt werden, weiterhelfen.

Bleibt der Mietstreit bestehen, kann der Fall vor ein Friedensgericht gebracht werden. Weitere Auskunft zu den Friedensgerichten gibt der Service d’accueil et d’information juridique.

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