Hast du dich bisher noch nie mit dem Thema Steuern herumschlagen müssen? Du weißt nicht wer was und wann abgeben muss? Der Lohnsteuerjahresausgleich kurz und knapp erklärt…
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Der Lohnsteuerjahresausgleich, die Alternative zur Steuererklärung
No stress!
In Luxemburg wird von deinem Arbeitgeber jeden Monat ein Steuerabzug direkt von deinem Gehalt abgezogen. Der Abzug richtet sich nach deiner Steuerklasse und nach dem angegebenen steuerpflichtigen Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung. Dieser ist lediglich eine Vorauszahlung, die monatlich ausgezahlt wird. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass der einbehaltene Betrag zu hoch ist, da du Sonderausgaben hast, die bei der Berechnung des Steuerabzugs von deinem Lohn nicht berücksichtigt wurden.
Um eine Rückerstattung zu erhalten und Sonderausgaben (z.B.: Sollzinsen eines Privatkredits, Auto- und Haftpflichtversicherung, usw.) geltend zu machen, kannst du entweder eine Steuererklärung oder ein Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich ausfüllen.
Student·in sein, und die erste Arbeitsstelle im Laufe des Steuerjahres antreten
Im Laufe des Jahres schwankende oder keine Einkünfte haben (z.B.: Freelance)
Nicht ansässige·r Arbeitnehmer·in sein und weniger als 9 Monate in Folge in Luxemburg gearbeitet hat
Der Lohnsteuerjahresausgleich reguliert den Betrag der Steuern, die im vergangen Jahr erhoben wurden und der Antrag muss vor dem 31. Dezember eingereicht werden.
In anderen Worten, wenn du im Juni 2020 angefangen hast zu arbeiten, muss dein Antrag für den Lohnsteuerjahresausgleich vor dem 31. Dezember 2021 eingereicht werden.