Bestimmte Diplome oder Zertifikate der Sekundarschule, die du im Ausland erwerben kannst, müssen zunächst als gleichwertig anerkannt werden, bevor sie in Luxemburg gültig sind.
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Anerkennung des Abschlussdiploms der Sekundarschule in Luxemburg
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestätigt offiziell, dass dein ausländisches Diplom dem luxemburgischen Diplom entspricht. Somit bekommst du Zugang zu den gleichen Möglichkeiten wie mit dem entsprechenden luxemburgischen Diplom.
Betroffene Personen
Du musst eine Anerkennung beantragen wenn du
- ein Abiturzeugnis besitzt und du ein Hochschul- oder Universitätsstudium in Luxemburg machen möchtest,
- ein Abiturzeugnis besitzt und du in den Arbeitsmarkt einsteigen möchtest,
- eine andere Art von Sekundarschulabschluss besitzt.
Das Internationale Baccalaureate wird unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abitur anerkannt.
Alle Einzelheiten findest du auf Guichet.lu.
Die Bedingungen
Damit dein ausländisches Diplom überhaupt anerkannt werden kann, muss es 2 Vorbedingungen erfüllen:
- eine Schullaufbahn von mindestens 12 erfolgreichen aufeinander folgenden Studienjahren bescheinigen, und
- den Zugang zur Hochschul- oder Universitätsausbildung im Herkunftsland ermöglichen.
Die zusätzlichen Bedingungen hängen davon ab, ob dein Diplom aus einem Land stammt, das Abkommen mit Luxemburg unterzeichnet hat oder nicht.
Du findest alle Einzelheiten auf Guichet.lu.
Eine Anerkennung beantragen
Der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit wird per Post an den Service de la reconnaissance des diplômes gestellt.
Den genauen Inhalt der Antragsmappe findest du auf Guichet.lu.
Sprache
Die Dokumente in deiner Antragsmappe müssen entweder in einer der drei luxemburgischen Amtssprachen (Französisch, Deutsch, Luxemburgisch) oder auf Englisch verfasst sein. Andernfalls müssen sie von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt werden.
Beglaubigte Kopien
Kopien von Originaldokumenten (Diplome, Ausweispapiere usw.), die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, müssen als beglaubigte Kopien des Originals bescheinigt werden.
Gebühr
Um einen Antrag auf Gleichwertigkeit zu stellen, muss du eine Gebühr bezahlen. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, bekommst du die Gebühr nicht zurückerstattet!