Eine Verein gründet sich in 3 Schritten:
Quelle : Adobestock
Gründe deinen eigenen Verein!
Wie du mit Freunden einen Verein aufbaust
02/03/2020
Das Aufstellen der Statuten
Die Statuten sind die Basisinformationen über den Verein: der Name, das Ziel des Vereins, die Adresse, die Mitglieder und die Regeln nach denen sich die Mitglieder richten sollten.
Das Comité de liaison des associations étrangères (CLAE) hält eine Musterdokument bereit mit Erklärungen für die unterschiedlichen Rubriken und den zu vermeidenden Fehlern.
Das Comité de liaison des associations étrangères (CLAE) hält eine Musterdokument bereit mit Erklärungen für die unterschiedlichen Rubriken und den zu vermeidenden Fehlern.
Die Anmeldung der Asbl
Zusätzlich zu den Statuten des Vereins musst du ein Zulassungsformular und weitere Dokumente einreichen und zwar über die Internetseite des Registre de commerce et des sociétés (RCS) in einer der drei offiziellen Sprachen.
Unter der Rubrik Einreichungen in elektronischer Form kannst du eine Zulassung beantragen indem du den verschiedenen Schritten folgst.
Mit der Zulassungsnummer trägst du die Erklärung der Nutznießer “Bénéficiaires effectifs” im Registre des bénéficiaires effectifs (RBE) ein. “Bénéficaires effectifs” sind physische Personen welche die juristische Einheit kontrollieren. Deshalb gibst du dort nochmals die Informationen über den Verwaltungsrat an.
Unter der Rubrik Einreichungen in elektronischer Form kannst du eine Zulassung beantragen indem du den verschiedenen Schritten folgst.
Mit der Zulassungsnummer trägst du die Erklärung der Nutznießer “Bénéficiaires effectifs” im Registre des bénéficiaires effectifs (RBE) ein. “Bénéficaires effectifs” sind physische Personen welche die juristische Einheit kontrollieren. Deshalb gibst du dort nochmals die Informationen über den Verwaltungsrat an.
Die Veröffentlichung der Statuten
Nach der Einreichung aller Dokumente, werden die Statuten im Recueil électronique des sociétés et associations (RESA) veröffentlicht . Von diesem Moment an ist dein Verein rechtsfähig, also rechtlich anerkannt und geschützt.