Ein Studentenjob erlaubt es dir, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Und gleichzeitig Geld zu verdienen, um mit deinen Freunden in Urlaub zu fahren, dir etwas zu leisten oder deine Studien zu finanzieren.
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Studentenjob
Während oder ausserhalb den Schulferien arbeiten
Um als Student*in zu arbeiten, hast du zwei Möglichkeiten:
1. Beschäftigungsvertrag für Studenten
Falls du zwischen 15 und 27 Jahren alt bist und du gerne während den Schulferien für höchstens 2 Monate arbeiten möchtest, kannst du einen Beschäftigungsvertrag für Studenten abschließen.
Als Student*in gilt wer
- in einer schulischen Einrichtung in Luxemburg oder im Ausland eingeschrieben ist,
- regelmässig die Kurse eines Vollzeitunterrichts besucht,
- oder seit weniger als 4 Monaten nicht mehr in der Schule ist.
Wenn du minderjährig bist (<18 Jahre) gelten folgende Einschränkungen:
- du kannst keine Überstunden machen,
- du darfst nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten,
- deine Arbeitszeiten liegen zwischen 06:00 und 22:00 Uhr,
- innerhalb von 7 Arbeitstagen müssen 2 aufeinanderfolgende Ruhetage liegen,
- dein Kontrakt muss von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnet werden.
Im Rahmen eines Beschäftigungsvertrag für Studenten, bist du unfallversichert. Du hast jedoch kein Recht auf bezahlten Urlaub.
2. Arbeitsvertrag
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und du gerne im Laufe des Jahres im Schnitt 15 Stunden pro Woche arbeiten möchtest, kannst du einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen.
Mit dem befristeten Arbeitsvertrag kannst du ausserhalb den Schulferien arbeiten. Allerdings gelten andere Bedingungen. Du musst in der Tat eingeschrieben sein in:
- einer Ausbildung die zum höheren Fachdiplom (BTS) führt,
- einer Ausbildung an der Université du Luxembourg, oder
- im klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht.
Du bist krankenversichert und hast Recht auf bezahlten Urlaub. Der befristete Arbeitsvertrag kann mehrmals verlängert werden, mit der Bedingung dass die Gesamtdauer nie 5 Jahre überschreitet.
Dein Lohn
Im Rahmen eines Beschäftigungsvertrags für Studenten, hast du Recht auf
- 75% von 80% des sozialen Mindestlohns, wenn du zwischen 15 und 17 bist,
- 80% von 80% des sozialen Mindestlohns,wenn du zwischen 17 und 18 bist,
- 80% von 100% des sozialen Mindestlohns, wenn du 18 oder älter bist.
Falls dein Stundenlohn nicht höher als 14 Euro beträgt, brauchst du keine Steuern zu zahlen.
Im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags, ausserhalb der Schulferien, hast du Recht auf den sozialen Mindestlohn, nach deinem Alter gestaffelt. Du wirst besteuert wie jeder andere Erwerbstätige. Zu dem Zweck musst du eine Lohnsteuerkarte bei deiner Wohngemeinde anfragen. Du kannst jeden eventuellen Überschuss mit einem Jahresausgleich am Ende des Steuerjahres zurückbekommen.