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Wer hat Recht auf Arbeitslosengeld?

03/03/2020

Du bist jünger als 28 und hast deine Ausbildung abgeschlossen oder aufgegeben? In diesem Fall hast du wahrscheinlich Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Deine Studien sind abgeschlossen. Deine Lehre hast du in der Tasche. Dein Vollzeit Praktikum erfolgreich beendet. Oder aber, du hast während der Ausbildung das Handtuch geworfen. Wie dem auch sei,  momentan bist du arbeitslos. Dann kann es sein, dass du Arbeitslosengeld beantragen kannst. Das Geld wird von der Arbeitsagentur ausgezahlt. Folgende Bedingungen musst du dafür erfüllen:

  • In Luxemburg wohnhaft sein
  • Fähig sein zu arbeiten
  • Einsatzbereit und
  • Arbeitswillig sein

Nicht jeder hat das Recht auf die gleichen Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge, die Dauer oder die Wartezeit hängen von deinem Alter, deiner persönlichen Laufbahn und deiner familiären Situation ab.

Wer hat kein Recht auf Arbeitslosengeld?

Kein Recht auf Arbeitslosengeld hast du, wenn du:

  • deine Arbeit oder deinen Ausbildungsvertrag ohne Rechtfertigung aufgegeben hast
  • einen schwerwiegenden Fehler begangen hast und dein Ausbildungs-oder Praktikumsvertrag beendet wurde.
  • entlassen wurdest weil du einen gravierenden Fehler gemacht hast.

Arbeitslosengeld anfragen

Arbeitslosengeld kannst du nur bekommen, wenn du offiziell bei der zuständigen Behörde, eine Anfrage gemacht hast. Der erste Schritt  besteht darin einen Termin zu beantragen um sich einzuschreiben. Du hast 2 Möglichkeiten:

  • Anrufen im Contact Center 241-88888
  • Das Formular ausfüllen

Anschließend erhältst du per Post oder per Email ein Datum für einen Termin mit einem Berater der ADEM, entweder in Diekirch, Esch oder Luxemburg.

Nach dem ersten Termin wirst du einem Berater*in zugeteilt die fortan für dich zuständig ist. Abhängig von deinen Diplomen, deiner Erfahrung und dem Bereich der dich interessiert. Zusammen stellt ihr ein Profil auf und die Person wird dich in deiner Arbeitssuche begleiten.

Idealerweise bringst du alle notwendigen Dokumente mit: ein Curriculum Vitae, ein Bewerbungsschreiben und gegebenenfalls auch Dokumente die deine Ausbildungen bescheinigen. Währenddem du in der Arbeitsagentur eingeschrieben bist, solltest du folgendes beachten:

  • deine monatlichen Termine beim Berater einhalten
  • den Berater informieren, falls du eine Arbeit findest oder deine Situation sich verändert.

Zögere nicht, mit deinem Berater über deine beruflichen Vorstellungen zu sprechen. Diese Person kann dir weiterhelfen und dich orientieren. Zum Beispiel kennt sie sich aus mit Fortbildungen, Zusatzausbildungen und Möglichkeiten im Ausland. Einige Ausbildungen werden sogar von der ADEM bezahlt.

Viel Glück 🙂

In der Regel erhälst du das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von 12 Monaten, es gibt einige seltene Ausnahmen.

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