Ein freiwilliges Praktikum ist eine tolle Gelegenheit, einen Beruf auszuprobieren, eine Branche zu entdecken und Berufserfahrung zu sammeln – auch außerhalb deines Studiums.

Quelle : Canva
Das freiwillige Praktikum: eine echte Berufserfahrung!
Aktualisiert: 13/11/2025
Lesezeit: 3 Min
Was ist genau ein freiwilliges Praktikum?
Ein freiwilliges Praktikum gehört nicht zu deinem Schul- oder Universitätsprogramm – du entscheidest selbst, es zu machen!
Aber Achtung: Es gibt klare Regeln! Während deines Praktikums musst zum Beispiel du von einer Person betreut werden, die dir hilft, zu lernen und Fortschritte zu machen.
Wer kann in Luxemburg ein freiwilliges Praktikum machen?
Du kannst ein freiwilliges Praktikum machen, wenn:
- du an einer Sekundar- oder Hochschule eingeschrieben bist (in Luxemburg oder im Ausland),
ODER
- du deinen Abschluss vor weniger als 12 Monaten gemacht hast. 📜
Für genauere Bedingungen wirf einen Blick in die Broschüre „Boost! Stages“ der Maison de l’orientation.
Wie lange dauert ein freiwilliges Praktikum?
Die genaue Dauer hängt davon ab, was du mit deinem Arbeitgeber abmachst. Aber ein freiwilliges Praktikum darf nicht länger als 6 Monate innerhalb von 24 Monaten beim selben Arbeitgeber dauern. ⏱️ Du kannst es in Vollzeit oder Teilzeit machen.
Der Praktikumsvertrag ist Pflicht!
Dieses Dokument legt fest:
• die Aufgaben, die du übernehmen wirst,
• die Dauer und die Arbeitszeiten,
• die Ziele des Praktikums,
• deine Betreuungsperson (Tutor/Tutorin),
• dein Gehalt (falls zutreffend),
• deinen Sozialversicherungsschutz.
• die Dauer und die Arbeitszeiten,
• die Ziele des Praktikums,
• deine Betreuungsperson (Tutor/Tutorin),
• dein Gehalt (falls zutreffend),
• deinen Sozialversicherungsschutz.
Wie viel du verdienst (falls das Praktikum bezahlt ist)
Das hängt von der Dauer deines Praktikums ab:
- Unter 4 Wochen: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dich zu bezahlen – kann es aber freiwillig tun.
- Zwischen 4 und 12 Wochen: Dein Mindestlohn beträgt 40 % des sozialen Mindestlohns (SSM) für ungelernte Arbeitnehmer.
- Zwischen mehr als 12 Wochen und bis zu 26 Wochen: Dein Mindestlohn beträgt 75 % des SSM für ungelernte Praktikanten.
- Wenn du „qualifiziert“ bist (zum Beispiel Inhaber·in eines Abschlusses des ersten Hochschulzyklus), dient der SSM für qualifizierte Arbeitnehmer als Referenz zur Berechnung deines Mindestlohns. 💰



